Saalfelder bleibt Apenburg-Winterfelder Vizebürgermeister / Geschäftsordnung intensiv debattiert

Der neu gewählte Apenburg-Winterfelder Gemeinderat hat sich konstituiert. Im Mittelpunkt der ersten Sitzung standen Regularien und die Wahl des künftigen Vizebürgermeisters.
Von Walter Mogk VOLKSSTIMME

Winterfeld l Detlef Jürges bleibt stellvertretender Apenburg-Winterfelder Bürgermeister. Das ist das wichtigste Ergebnis der konstituierenden Sitzung, zu der sich der neugewählte Gemeinderat am Dienstagabend in Winterfeld traf. Der Saalfelder setzte sich in einer geheimen Kampfabstimmung mit acht zu fünf Stimmen gegen den Apenburger Sven Schüler durch.

Zuvor hatte Peter Warlich als ältestes Ratsmitglied in der Runde seine Kollegen auf die Einhaltung von Recht und Gesetz verpflichtet. Der Apenburger setzte mit seinen einleitenden Worten zugleich den Maßstab für die Legislaturperiode, die anders als die vorhergehende nicht durch ein Gegeneinander, sondern durch das Zusammenwirken aller Räte im Interesse der Gesamtgemeinde geprägt sein soll. „Ich wünsche mir eine sachliche Streitkultur, dass Sachprobleme im Vordergrund stehen und Lokalpatriotismus hinten ansteht. Wir sollten nie vergessen, dass wir Entscheidungen für unsere Gemeinde treffen – und die Gemeinde, das sind die Menschen, Betriebe und Nachbarn, für die wir sehr viel Verantwortung tragen“, erklärte Warlich.

Die Sacharbeit muss allerdings noch etwas warten. In der ersten Sitzung standen zunächst Formalien auf der Tagesordnung. So bestätigten die Räte die Gültigkeit der Wahl vom 26. Mai und beschlossen einstimmig die Hauptsatzung der Gemeinde. Zur Vertreterin im Zweckverband Breitband Altmark (ZBA) wurde Bürgermeisterin Ninett Schneider bestimmt, Detlef Jürges ist auch dort ihr Stellvertreter.

Einspruchsrecht gegen Strafmaßnahmen bleibt

Einigen Diskussionsbedarf gab es in Sachen Geschäftsordnung des Rates, zumal die von der Verwaltung vorgelegte Entwurfsfassung in einigen Punkten von der zuletzt gültigen Ordnung abwich. „Das kann eigentlich nur durch rechtliche Änderungen begründet sein“, vermutete Ninett Schneider. So fehlt der bisherige Paragraf 7, in dem die Möglichkeit von Anfragen der Räte an den Bürgermeister geregelt ist, ganz. Der Rat beschloss mit zwölf Ja-Stimmen, diesen Passus unter dem Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung wieder aufzunehmen. Das Gleiche gilt für das Recht auf Einspruch gegen verhängte Ordnungsmaßnahmen oder Sitzungsausschlüsse von Räten bei Verstößen gegen die Geschäftsordnung. „Jeder sollte das Recht auf Widerspruch haben“, meinte Mark Wöllmann.

Detlef Jürges regte zudem an, mit den Regeln großzügig umzugehen. Man müsse nicht gleich zu Strafmaßnahmen greifen, wenn beispielsweise jemand in der sachlichen Diskussion vergisst, sich ordnungsgemäß zu Wort zu melden. Neun Räte stimmten für die Aufnahme des Einspruchsartikels, je zwei waren dagegen oder enthielten sich.

Sitzungsdauer maximal dreieinhalb Stunden

Einig waren sich die Räte, den Passus zu streichen, dass die Bürgermeisterin die Sitzungsleitung an ihren Vize abgeben muss, wenn sie sich als Ratsmitglied zu Wort meldet. Unpraktikabel und wirklichkeitsfremd, so die Einschätzung der Gemeindevertreter.

Bei der Uhrzeit, bis zu der Sitzungen beendet sein müssen, wollen die Apenburg-Winterfelder Räte bei 22.30 Uhr bleiben. Allerdings regte Sven Schüler an, zusätzlich eine Begrenzung auf maximal drei Stunden festzulegen. „Sonst können Sitzungen zu lange dauern, wenn wir beispielsweise schon um 17 oder 18 Uhr beginnen“, meinte er. Sein Vorschlag fand allerdings keine Mehrheit, der Rat entschied sich für eine Begrenzung auf dreieinhalb Stunden.

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