Altensalzwedel l „Die Steine-Sache müssen wir uns noch mal genau angucken“: Das forderte Ratsmitglied Detlef Jürges während der jüngsten Apenburg-Winterfelder Ratssitzung in Altensalzwedel. Damit meinte er, dass Eigentümer große Steine vor ihre Häuser legen, um ein Befahren zu verhindern, obwohl es sich dabei um eine Gemeindefläche handele.

Die Apenburg-Winterfelder Ratsmitglieder hatten im Altensalzwedeler Kulturhaus genug Platz für ihre Sitzung. Die Mindestabstände konnten gut eingehalten werden. Foto: Anke Pelczarski VOLKSSTIMME

Bürgermeisterin Ninett Schneider bestätigte, dass es in mehreren Ortsteilen Gemeindeflächen zwischen der Straße und den Grundstücken gebe. Eine Mitarbeiterin der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf sei dabei, dies zusammenzustellen.

„Dann müssen wir das mal abfahren und gucken, wo was liegt“, schlug sie vor. Möglich sei auch, einen Grundsatzbeschluss während der nächsten Sitzung zu fassen, mit dem das Ablegen der Steine verboten werde.

Ratsherr Sven Schüler erinnerte daran, dass einst am Lindenwall in Apenburg auch ein Privatmann Steine auf Gemeindeeigentum gelegt hatte, „weil dort immer gewendet wurde“. Der einstige selbstständige Apenburger Rat hätte den Verursacher aufgefordert, diese zu entfernen. Kurze Zeit später habe der gleiche Rat selbst festgelegt, dass die Steine wieder hingelegt werden.

„Das sind künstliche Barrieren. Die sind nicht im Gemeindeschadensausgleich mit drin“, sagte Detlef Jürges. Wenn ein Fahrzeug dagegen fahren sollte, dann müsste derjenige, der Eigentümer der Fläche sei, die Haftung übernehmen.

„Wenn wir einen Grundsatzbeschluss fassen, dann werden die Bürger sagen, dass sie nicht mehr bereit sind, die Gemeindefläche vor ihrem Haus zu pflegen“, warf Ratsherr Christian Zurleit ein. Dann würden die Ortsteile zusehends verwahrlosen, gab er zu bedenken.

„Wer solch ein Handeln mit dem Ablegen der Steine duldet, der haftet halt“, stellte Detlef Jürges seine Sicht dar.

Ninett Schneider will jetzt rechtlich prüfen lassen, welche Varianten der Rat nutzen könnte, damit die Gemeinde im Falle eines Falles nicht in der Zahlungspflicht sei.

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